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   OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12   

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OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,1117)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,1117)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,1117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche nach einem Geburtsschaden aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Die geringfügige Überschreitung des Mittelsatzes ist angesichts der Schwierigkeit der Schadensbewertung - entgegen der Ansicht der Beklagten - gerechtfertigt und stellt in keinem Fall eine Verletzung des dem Rechtsanwalt zuzubilligenden Ermessensspielraums dar (vgl. hierzu BGH MDR 2011, S. 454).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Weiterhin nach § 843 BGB auszugleichen ist der Anspruch des Geschädigten auf behindertengerechtes Wohnen (BGH VersR 2005, S. 1559; VersR 1982, S. 238).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Vermehrte Bedürfnisse im Sinne dieser Vorschrift sind alle unfallbedingten, ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (BGH VersR 2004, S. 482; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 262).
  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    § 10 RVG betrifft nur das Verhältnis des Rechtsanwalts zum Mandanten und gilt nicht im Bereich des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs (OLG München JurBüro 2006, S. 634).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Weiterhin nach § 843 BGB auszugleichen ist der Anspruch des Geschädigten auf behindertengerechtes Wohnen (BGH VersR 2005, S. 1559; VersR 1982, S. 238).
  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Der Anspruch des Geschädigten auf ein behindertengerechtes Wohnen bemisst sich nach der Disposition, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte; bei kostenmäßig unterschiedlichen Möglichkeiten zur Befriedigung des vermehrten Wohnbedarfs bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich ausfällt (BGH VersR 2005, a. a. O.; OLG Hamm, Urt. v. 07.10.2009, Az.: 3 U 275/07; zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, S. 366).
  • OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07

    Zum verletzungsbedingten Mehrbedarf des Geschädigten wegen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Der Anspruch des Geschädigten auf ein behindertengerechtes Wohnen bemisst sich nach der Disposition, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte; bei kostenmäßig unterschiedlichen Möglichkeiten zur Befriedigung des vermehrten Wohnbedarfs bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich ausfällt (BGH VersR 2005, a. a. O.; OLG Hamm, Urt. v. 07.10.2009, Az.: 3 U 275/07; zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, S. 366).
  • KG, 12.10.2006 - 12 U 42/06

    Berufung: Begründung bei bis zum Ablauf der Fünf-Monats-Frist nicht zugestelltem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    a) Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 47.869,43 EUR aufgrund des von den Parteien im Rechtsstreit 12 U 42/06 vor dem Senat am 13.06.2006 geschlossenen Vergleiches, wonach die Beklagte 80 % der dem Kläger entstehenden materiellen Schäden aus seiner sauerstoffmangelbedingten Hirnschädigung zu ersetzen hat, abzüglich etwaiger sachlicher und zeitlich kongruenter Leistungen Dritter.
  • BGH, 17.11.1964 - VI ZR 171/63
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Der Anspruchsübergang erfolgt jedoch nur, soweit der Versicherer tatsächlich leistet; trägt der Geschädigte seine Kosten selbst, so verbleibt ihm auch der Ersatzanspruch gegen den Schädiger (BGH VersR 1965, S. 161, zu § 1542 RVO).
  • LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14

    Zur Auslegung des Begriffs "vermehrte Bedürfnisse" im Sinne von § 843 BGB

    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass für die Abgeltung vermehrter Bedürfnisse in besonders gelagerten Fällen ein nach §§ 249, 251 BGB durchzuführender Schadensausgleich in Betracht kommt, wenn durch die einmalige Anschaffung eines Hilfsmittels für den Behinderten dessen erhöhtes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann (BGH, Urt. v. 12.7.2005 - VI ZR 83/04, NJW 2006, 1271, 1273; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.1.2013 - 12 U 95/12, Tz. 13, zitiert nach juris, jeweils zum Umbau einer Immobilie).
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